Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung der EUROWORKS – Karrieredatenbank

Dies sind unsere Nutzungsbedingungen...

1. Vertragsgegenstand

1.1 Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGB) regeln ggf. ergänzend mit einem individuellen Nutzungsvertrag den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der EUROWORKS Karrieredatenbank. Der Anbieter ist die EUROWORKS e.K. - Personal- und Unternehmensberatung, vertreten durch den Inhaber Herrn Peter Scherf, Hauptstraße 4-6, 56414 Steinefrenz – im Folgenden „EUROWORKS“ genannt.

1.2 Die EUROWORKS stellt im Rahmen der EUROWORKS Karrieredatenbank dem Nutzer umfangreiche Bewerberdaten (Lebenslauf, Image Broschüren, Management Summary usw.) von Bewerbern zur Verfügung. Sie agiert dazu als Treuhänder im Namen der Bewerber. Diese Bewerberdaten dienen dem Nutzer ausschließlich zum Zwecke der Prüfung und zur Vorauswahl für gegebene oder kommende Personalbedarfe und in Folge einer gegebenenfalls auch späteren Anstellung bzw. Beschäftigung.

1.3 Mit der Bestätigung dieser Nutzungsbedingungen auf der Website der EUROWORKS im Rahmen der Anmeldeprozedur zur EUROWORKS Karrieredatenbank durch den Nutzer, bestätigt der Nutzer diese allgemeinen Nutzungsbedingungen gelesen zu haben und mit diesen einverstanden zu sein.

2. Zugang zur EUROWORKS Karrieredatenbank, technische Voraussetzungen

2.1 Der Nutzer der EUROWORKS Karrieredatenbank ist ein Unternehmen, dass einem seiner beschäftigten Mitarbeiter, Führungskräfte oder einer sonstigen vertretungsberechtigten Person das Recht auf den Zugriff auf die EUROWORKS Karrieredatenbank erteilt.

2.2 Der Zugang zur EUROWORKS Karrieredatenbank erfolgt passwortgeschützt unter Verwendung der dem Nutzer zugewiesenen Zugangsdaten. Die Zugangsdaten sind gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Auch eine interne Weitergabe ist nicht gestattet. Insbesondere sind Benutzername und Kennwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist.

2.3 Die Nutzung ist zeitlich nicht befristet und beginnt mit der Zusendung der Zugangsdaten und der
Anerkennung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen.

2.4 Der Nutzer hat die für die Nutzung der EUROWORKS Karrieredatenbank erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internetzugang, PC, Browser usw.) selbst zu schaffen. Die EUROWORKS übernimmt hierfür keinerlei Kosten oder sonstige Verpflichtungen.

3. Leistungsumfang, Sperrvermerke, Änderungsbefugnis

3.1 Die EUROWORKS Karrieredatenbank steht dem Nutzer grundsätzlich täglich 24 Stunden lang zur Verfügung. Die Erreichbarkeit der EUROWORKS Karrieredatenbank kann aus technischen Gründen, z.B. wegen Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen, wegen höherer Gewalt oder wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, eingeschränkt sein.

3.2 Von den Bewerbern gewünschte Sperrvermerke für bestimmte Unternehmen führen dazu, dass der Bewerber dem Nutzer nicht angezeigt wird, sofern das Unternehmen des Nutzers auf der Liste der Sperrvermerke dieses Bewerbers aufgeführt ist.

3.3 Die EUROWORKS ist jederzeit zu Erweiterungen, Einschränkungen oder Änderungen des Leistungsumfangs der EUROWORKS Karrieredatenbank berechtigt, sofern der Nutzungszweck für den Nutzer nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Soweit diese Änderungen zu einer wesentlichen Beschränkung des Leistungsumfangs führen, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb von 8 Tagen ab Eintritt der wesentlichen Beschränkung berechtigt.

3.4 Macht der Nutzer von diesem Recht keinen Gebrauch, wird der Vertrag mit dem geänderten
Leistungsumfang fortgeführt.

3.5 Hinsichtlich der Aktualität und Richtigkeit der Bewerberdaten sowie der sonstigen Inhalte wendet die Redaktion der EUROWORKS die üblicherweise zu erwartende Sorgfalt an. Sie übernimmt jedoch keine Haftung für unwahre, unvollständige oder nicht mehr aktuelle Bewerberdaten oder sonstige Angaben.

4. Nutzungsumfang, Urheberrecht, Datenspeicherung, Datenweitergabe, Kündigung

4.1 Die Nutzung der EUROWORKS Karrieredatenbank ist auf den angemeldeten Nutzer begrenzt. Die Nutzung erfolgt unternehmens- und personengebunden ausschließlich mit der registrierten individuellen E-Mail-Adresse sowie dem zugewiesenen Passwort. Eine Übertragung des Zugriffes auf Dritte ist nicht gestattet.

4.2 Das Nutzungsrecht wird für ein Unternehmen in Verbindung einer dort beschäftigten bzw. vertretungsberechtigten Person gewährt. Sollte die Person nicht mehr in diesem Unternehmen beschäftigt sein bzw. nicht mehr vertretungsberechtigt sein, so endet das Nutzungsrecht mit dem Tage der Beendigung der Beschäftigung bzw. der Vertretungsberechtigung. Die EUROWORKS ist darüber unmittelbar zu informieren.

4.3 Eine weitere Nutzung ist weder dem Unternehmen mit den Zugangsdaten der vormals beschäftigen bzw. vertretungsberechtigten Person noch der Person unter falscher Vorgabe der weiteren Beschäftigung bzw. Vertretungsberechtigung gestattet. Eine Zuwiderhandlung führt unmittelbar zu einer strafrechtlichen Verfolgung und zu entsprechenden Schadensersatzforderungen.

4.4 Die EUROWORKS Karrieredatenbank erfährt Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Die EUROWORKS
räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrags das Recht ein, die EUROWORKS Karrieredatenbank zu nutzen.

4.5 Das Nutzungsrecht umfasst die Befugnis, die Inhalte und Daten der EUROWORKS Karrieredatenbank zu sichten, jedoch nicht ohne Einwilligung der Bewerber zu speichern oder an Dritte weiterzugeben.

4.6 Dem Nutzer ist es insbesondere nicht gestattet, die EUROWORKS Karrieredatenbank zum Aufbau eigener Datenbanken in elektronischer oder anderer Form zu nutzen.

4.7 Eine ordentliche Kündigung der Nutzung ist für die Euroworks mit einer Frist von 14 Tagen möglich. Der Nutzer kann, sofern die Nutzung kostenlos ist, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ist die Nutzung der EUROWORKS Karrieredatenbank mit Nutzungskosten verbunden, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. Für die Kündigung des Nutzungsvertrages ist eine E-Mail-Benachrichtigung ausreichend.

4.8 Mit Beendigung des Nutzungsvertrags erlischt die Nutzungs-bzw. Zugangsberechtigung; die für den Nutzer eingerichteten Zugangsdaten werden gesperrt.

4.9 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.