Denn nach dem Motto „Totgesagte leben länger“, soll diese für zwei Jahre Gültigkeit besitzen, bevor die farbige Pappe durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt wird. Um die Lohnsteuer in Zukunft leichter und unbürokratischer erheben zu können, wird die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches System ersetzt. Das Verfahren heißt ElsterLohn II.
Nachfolgend die wichtigsten Fakten und der weitere zeitliche Ablauf:
Was ändert sich ab wann?
Die Einführung des elektronischen Verfahrens erfolgt stufenweise. Das bedeutet, dass die Lohnsteuerkarte 2010 etwas länger gültig sein wird als normalerweise: Sie soll nämlich auch noch für das Jahr 2011 anwendbar sein. Arbeitgeber dürfen die Karte also nicht Ende 2010 vernichten, sondern behalten sie noch ein weiteres Jahr. Wer den Arbeitsplatz wechselt, nimmt die Karte wie gehabt mit – auch in 2011.
Herbst 2009
Lohnsteuerkarte 2010 wird verschickt.
Im Jahr 2010
Karte aus Papier gilt wie bekannt, darf aber nicht vernichtet werden.
Im Jahr 2011
Lohnsteuerkarte 2010 aus Papier soll weitergelten.
Berufseinsteiger in die Ausbildung sollen ohne Ersatzbescheinigung nach Steuerklasse I besteuert werden können. Für alle Änderungen und Eintragungen ist ab 2011 das Finanzamt zuständig.
Weitere Informationen: Hier finden Sie den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2010 als Download.
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