Ein Arbeitnehmer, der durch seinen Abteilungsleiter in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt wird und deshalb psychisch erkrankt, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Entlassung des Abteilungsleiters kann er in der Regel nicht verlangen.
20.11.07 [mehr]
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